Bildhauer und Kirchenbau heute

Wohl am fragwürdigsten von allen Kultgegenständen, die der Bildhauer nach dem Konzil formen soll ist der Taufstein geworden. Art. 70 der Konstitution bestimmt, dass das Taufwasser ausserhalb der Osterzeit, jeweils durch einen kurzen Ritus, geweiht werden kann. Damit ist der Taufstein als Aufbewahrungsgefäss überfüssig geworden. Während schon vor dem Konzil in vielen Gegenden die Mehrzahl der Taufsteine leer standen und das Taufwasser in sauberen Flaschen in der Sakristei aufbewahrt wurde, finden wir auch in neuesten Kirchen heute leere Taufsteine. Sind sich nicht die Liturgiker selber im unklaren, wo der Taufstein aufgestellt werden soll? Taufe als Initialsakrament: also wäre der Platz beim Eingang. Taufe als Voraussetzung zum Empfang der Eucharistie: also gegenüber dem Altar, z. B. am anderem Ende eines Mittelganges. Taufe als Aufnahme in die Christengemeinschaft: also vor dem Volk irgendwie im Zentrum.

Gibt nicht die liturgische Konstitution selber einen Hinweis, in dem sie nie von einem Taufstein spricht, sondern nur von einer Taufstelle? Dass der Taufstein als solcher kein Instrument des Sakramententes ist, zeigt deutlich def Umstand, dass es nie eine Taufsteinweihe gegeben hat.

In der St.-Bernhards-Kirche in Mannheim habe ich zum letzten Mal versucht, mit einem Taufstein eine feierliche Taufsituation zu schaffen, wo sowohl Priester als Volk ihren zugewiesenen Platz haben, in dem vor allem auf die vertikale Mittelachse des Steines verzichtet wurde, die allen Richtungen die gleiche Wertigkeit zuweist und den Taufenden zwingt, sich irgendwo zwischen den Umstehenden seinen Platz zu suchen.

Um den Schwierigkeiten einer fragwürdigen Hygiene durch Chlorgehalt, Metalloxyde, usw. zu entgehen, werden vielfach laufende Taufbrunnen errichtet. Der nüchterne Betrachter wird sich fragen, ob es sich um eine gefasste Quelle oder um das gleiche Wasser der Sakristei aus der städtischen Wasserleitung handle. Der technisch Orientierte wird sich fragen, ob es sich wie bei den meisten Brunnen, die kein Trinkwasser liefern, um eine Umwälzpumpe handle.

Wenn schon Taufstein oder fixe Taufstelle, scheint es selbstverständlich, das diese vor der Gemeinde sein müssen.