
Albert Schilling sagte selbst 1966, dass es für einen Bildhauer wenige Aufgaben gibt, die „verlockender sein könnten als die Gestaltung des Kircheneingangs, … .“ Bewusst sprach er dabei vom Kircheneingang, da er die Gesamtsituation des Überganges „vom Raum der Weltlichkeit in den Raum des Gebetes“ im Blick hatte. Entsprechend gestaltete Schilling für Würzburg nicht nur ein Portalrelief in teils vergoldeter Bronze, sondern auch die Seitenwände. Aufgrund technischer Schwierigkeiten, die die Jury sah, erhielt er beim Preisgericht im März 1963 nur den zweiten Preis. Allerdings wurde er bereits im Mai zur Gestaltung des Altares mit herangezogen, ein Auftrag, der sich über mehrere Jahre hinziehen sollte und sich im Umfang schliesslich noch stark erweiterte.
Die Gestaltung des Dominneren hatte in den Jahren zuvor die Gemüter heftig bewegt, unterschiedliche Meinungen trafen dabei immer wieder aufeinander und sorgten für Konfliktpotenzial, das auch in der deutschen Presse seinen Niederschlag gefunden hatte. Albert Schilling übernahm hier also keine leichte Aufgabe, war aber bis zu jenem Zeitpunkt nicht in die Diskussionen verwickelt gewesen. Er konnte somit ohne Vorbelastung an den Gesprächen zur Gestaltung von Vierung und Chor teilnehmen. Bis zum November 1963 waren die grundlegende Gestaltungsfragen – wohl auch durch das Zutun Albert Schillings – geklärt und konnten Bischof Stangl, der zum Konzil in Rom weilte, mitgeteilt werden. Die Position des Altares wie auch die des Sakramentshauses waren Fragen, die kontrovers diskutiert wurden. Diözesanbaumeister Hans Schädel wollte den Altar an zentraler Stelle der Vierung platzieren, hier war er sicherlich mit dem Bildhauer einer Meinung. Das Sakramentshaus allerdings sollte nicht im Altarbereich aufgestellt werden. Schädel sah hierfür die südliche Querhaus-Apside, das Peter- und Pauls-Chörlein, vor. Offensichtlich vertrat Albert Schilling die eigene Position mit solcher Überzeugungskraft, dass seine Vorstellungen zur Umsetzung kamen. Auch bei der Frage des Fussbodens war die Meinung des Künstlers schlussendlich ausschlaggebend. Schilling plädierte für einen einheitlichen Bodenbelag, der die Domkirche nicht mehr in eine Kirche der Geistlichkeit und einen Bereich der Laien separierte. Zum ersten Mal in seiner Geschichte wurde der monumentale Raum nun als Einheit verstanden. Neben theologisch-liturgischen Erwägungen hat den Künstler sicherlich auch die Vorstellung von der Schaffung eines Gesamtkunstwerkes geleitet. Am 1. April 1966 wurde daher die Entscheidung für den schwarzen Lahnmarmor auch als Bodenbelag getroffen.
